Mirka Maschinen haben eine zweijährige Gewährleistung ab Kaufdatum auf Material- und Verarbeitungsfehler. Wenn Sie Ihre Mirka Maschine innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf registrieren, erhalten Sie zusätzlich eine einjährige Gewährleistung.*
*Für die Region Naher Osten (Vereinigte Arabische Emirate, Königreich Saudi-Arabien, Katar, Bahrain, Oman, Kuwait, Libanon, Jordanien, Ägypten) gilt die Gewährleistung für 12 Monate ab dem Tag des Kaufs. Die Gewährleistung ist nur gültig, wenn das Gerät innerhalb von 30 Tagen nach dem Kaufdatum registriert wird. Die Registrierung kann über die Schaltfläche "Registrieren Sie Ihre Maschine" unten erfolgen.
*In Brasilien beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab dem Kauftag und dem Datum der Verkaufsrechnung an den Benutzer. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist (CDC – Brazilian Consumer Defense Code) beträgt drei Monate, die neun weiteren Monate werden von Mirka gewährt.
*Für die Türkei gilt die Gewährleistung für 24 Monate ab dem Kauftag.
HINWEIS! Bei Dauereinsatz in gewerblichen Anwendungen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
Um die Garantie für Ihre Maschine aufrechtzuerhalten, muss diese in Übereinstimmung mit den Sicherheits- und Betriebsanweisungen verwendet, gewartet und betrieben werden. Sollte jedoch ein Problem mit Ihrer Mirka-Maschine auftreten, das entweder durch einen Herstellungsfehler des Materials oder durch die Verarbeitung verursacht wurde, wird Mirka Ihre Maschine gemäß den Gewährleistungsbedingungen kostenlos reparieren.