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Registrierung für die verlängerte Gewährleistung

2+1 Gewährleistung

Mirka Gewährleistung für Maschinen

Mirka Maschinen haben eine zweijährige Gewährleistung ab Kaufdatum auf Material- und Verarbeitungsfehler. Wenn Sie Ihre Mirka Maschine innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf registrieren, erhalten Sie zusätzlich eine einjährige Gewährleistung.*

*Für die Region Naher Osten (Vereinigte Arabische Emirate, Königreich Saudi-Arabien, Katar, Bahrain, Oman, Kuwait, Libanon, Jordanien, Ägypten) gilt die Gewährleistung für 12 Monate ab dem Tag des Kaufs. Die Gewährleistung ist nur gültig, wenn das Gerät innerhalb von 30 Tagen nach dem Kaufdatum registriert wird. Die Registrierung kann über die Schaltfläche "Registrieren Sie Ihre Maschine" unten erfolgen.

*In Brasilien beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab dem Kauftag und dem Datum der Verkaufsrechnung an den Benutzer. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist (CDC – Brazilian Consumer Defense Code) beträgt drei Monate, die neun weiteren Monate werden von Mirka gewährt.

*Für die Türkei gilt die Gewährleistung für 24 Monate ab dem Kauftag.

HINWEIS! Bei Dauereinsatz in gewerblichen Anwendungen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

Um die Garantie für Ihre Maschine aufrechtzuerhalten, muss diese in Übereinstimmung mit den Sicherheits- und Betriebsanweisungen verwendet, gewartet und betrieben werden. Sollte jedoch ein Problem mit Ihrer Mirka-Maschine auftreten, das entweder durch einen Herstellungsfehler des Materials oder durch die Verarbeitung verursacht wurde, wird Mirka Ihre Maschine gemäß den Gewährleistungsbedingungen kostenlos reparieren.

Registrierung für 2+1 Gewährleistung

Sie können Ihre Mirka-Maschine über die Schaltfläche Registrieren Sie Ihre Maschine unten registrieren. Die Garantie-Zertifikate sind maschinen- und kundenspezifisch. Jede Maschine muss somit separat registriert und die Gewährleistung kann nicht auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen übertragen werden.

Registrieren Sie Ihre Maschine

Gewährleistung in Anspruch nehmen

Um die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte an Ihren Mirka-Händler oder an Ihren lokalen Mirka-Kundendienst. Der Antrag auf Gewährleistung muss innerhalb der Frist und so schnell wie möglich nach der Feststellung des Defekts oder Problems gestellt werden. 

Maschinen, die zur Gewährleistungsreparatur eingesandt werden, müssen mit einem gültigen Kaufbeleg oder einer Rechnung versehen sein. Bei Reparaturen während der zusätzlichen einjährigen Gewährleistung muss der Maschine ein Kaufbeleg oder eine Rechnung sowie eine Bescheinigung über die Verlängerung der Gewährleistung beigefügt werden.

Kundenservice

Mirka arbeitet mit professionellen autorisierten Servicezentren auf lokaler und regionaler Ebene zusammen. Um die Gültigkeit der Gewährleistung für Maschinen aufrechtzuerhalten und eine optimale Sicherheit und Funktion der Maschine zu gewährleisten, muss die Wartung von Mirka Maschinen von einem von Mirka autorisierten Servicezentrum durchgeführt werden. Um ein autorisiertes Mirka-Servicezentrum in Ihrer Nähe zu finden, wenden Sie sich bitte an den Mirka Kundendienst in Ihrem Land oder Ihrer Region oder an Ihren Mirka Händler.