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Auf myMirka können Sie Ihre Maschinen registrieren, verwalten und Reparaturen für diese in Auftrag geben.

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my.mirka.com/de Maschinenreparatur-Bedingungen

Letzte Aktualisierung: 16. März 2023

Kontaktinformationen zu Mirka Oy:
Mirka Oy, Pensalavägen 210, 66850 Jeppo, Finnland

 

1. Allgemeines

Diese Bedingungen in Bezug auf my.mirka.com/de regeln die Nutzung des Portals und des über my.mirka.com/de angebotenen Maschinenreparaturservices. Sie sind zusammen mit den Nutzungsbedingungen von Mirka.com/de zu lesen (Link: Mirka.com/de-Nutzungsbedingungen – Mirka). Im Falle eines Konflikts zwischen diesen Maschinenreparatur-Bedingungen und den Mirka.com/de-Nutzungsbedingungen sind diese Maschinenreparatur-Bedingungen maßgebend.


Die Parteien dieser Maschinenreparatur-Bedingungen sind Sie (entweder als Privatperson oder als bevollmächtigter Vertreter eines Unternehmens) und Mirka Oy (im Folgenden auch als „Mirka“ bezeichnet).

2. Beauftragung von Maschinenreparaturen über my.mirka.com/de

Über das Portal my.mirka.com/de haben Sie die Möglichkeit, Maschinenreparaturen zu beauftragen. Diese lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen: Reparaturen, die unter die Gewährleistung fallen („Gewährleistungsreparaturen“), und Reparaturen, die nicht unter die Gewährleistungen fallen („Nicht-Gewährleistungsreparaturen“). Darüber hinaus können bestimmte Aufträge für Gewährleistungsreparaturen auch Teile umfassen, die nicht unter die Gewährleistung fallen. Die Aufträge müssen für jedes Gerät einzeln erteilt werden, obwohl die Geräte zu einer einzigen Lieferung zusammengefasst werden können.

Reparaturaufträge werden über die Funktion „Reparaturanfrage“ erteilt, woraufhin Sie von Mirka Anweisungen für den Versand an das nächstgelegene Reparaturcenter erhalten. Wenn das Gerät im Reparaturcenter eintrifft, prüft Mirka, ob der Defekt/das Gerät unter die Gewährleistungsreparatur fällt (gemäß den Mirka-Gewährleistungsbedingungen: https://www.mirka.com/SharePoint/Marketing/Productsapplications/Toolsandaccessories/Product_Manuals/Mirka_Warranty_2_Plus_1.pdf).

Wenn das Produkt oder der Defekt außerhalb der Gewährleistung liegt, erhalten Sie von Mirka einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur ohne Abdeckung der Garantie. Wenn Sie den Kostenvoranschlag akzeptieren, repariert Mirka das defekte Produkt und sendet es Ihnen im Anschluss wieder zu.

3. Lieferung und Rückgabe von Maschinen

Der Versand von Maschinen an ein Reparaturcenter kann über einen von Mirka organisierten Lieferdienst erfolgen. Die verfügbaren Lieferdienste können je nach Ihrem Standort variieren. Sie können auch eine Reparatur beauftragen und die Lieferung an ein Reparaturcenter selbst organisieren. Wenn der Versand nicht von Mirka organisiert wurde, kann Ihre Lieferung an uns nicht im System nachverfolgt werden.


Vergewissern Sie sich vor dem Versand, dass die Maschinen sicher und geschützt verpackt und mit dem Versandetikett versehen sind. Mirka übernimmt keine Haftung für Schäden, die während des Transports durch unsachgemäße Verpackung der betreffenden Waren entstehen.


Bei Gewährleistungsreparaturen übernimmt Mirka die Kosten für die Abholung sowie die Kosten für die Rücksendung des reparierten Geräts an Sie.


Wenn Sie einen Kostenvoranschlag für eine Nicht-Gewährleistungsreparatur akzeptieren, stellt Mirka Ihnen die Kosten für den Versand sowie die Kosten für die Rücksendung gemäß den im Kostenvoranschlag genannten Preisen in Rechnung. Wenn Sie den Kostenvoranschlag für eine Reparatur ohne Gewährleistung ablehnen und sich dafür entscheiden, die Maschine zu recyceln, übernimmt Mirka die Kosten für den Versand. Wenn Sie den Kostenvoranschlag ablehnen und sich für die Rücksendung der Maschine entscheiden, sendet Mirka die Maschine im zerlegten Zustand zurück und stellt Ihnen die Kosten für die Rücksendung in Rechnung. Aus Sicherheitsgründen kann die Maschine von Mirka nicht wieder zusammengebaut werden, ohne dass die defekten Teile ersetzt werden. Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nicht auf das Angebot reagieren, kann Mirka die zerlegte Maschine zurückschicken und Ihnen die Rücksendekosten in Rechnung stellen.


4. Kosten und Zahlungsbedingungen

Die Preise für Nicht-Gewährleistungsreparatur werden auf der Grundlage des jeweiligen Defekts gemäß der aktuellen Preisliste von Mirka für Maschinenreparaturen festgelegt. Es werden keine Arbeiten außer einer Begutachtung der Maschine vorgenommen, bis Sie das von Mirka erstellte Reparaturangebot akzeptiert haben. Die Reparaturkosten können in Verbindung mit der Genehmigung des Kostenvoranschlags, oder wenn Ihr Reparaturauftrag ausgeführt wurde, in Rechnung gestellt werden. Die in Ihrem Land verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten hängen von den lokalen Vereinbarungen von Mirka ab.


Bei Lieferkosten oder anderen Kosten, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage netto. Für verspätete Zahlungen fallen Verzugszinsen gemäß Abschnitt 4 des finnischen Zinsgesetzes (633/1982) an.


5. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, von einer Beauftragung von Reparaturleistungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, zurückzutreten, indem Sie Mirka innerhalb von 14 Tagen nach Annahme eines Reparaturangebots entsprechend informieren. Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, so tragen Sie die Kosten für die Lieferung und Rücksendung des nicht reparierten Produkts.


Haben Sie sich jedoch damit einverstanden erklärt, dass mit den Arbeiten an Ihrem fehlerhaften Produkt vor Ablauf dieser 14-tägigen Frist begonnen wird, müssen Sie unabhängig von Ihrem Widerruf die Kosten der Dienstleistung teilweise (wenn die Dienstleistung am Tag des Widerrufs teilweise abgeschlossen ist) oder vollständig (wenn die Dienstleistung am Tag des Widerrufs vollständig abgeschlossen ist) tragen.


6. Lagerkosten und Recht auf Wiederverwertung nicht angeholter Produkte

Nachdem Mirka festgestellt hat, dass eine Maschine/ein Defekt nicht mehr in die Gewährleistung fällt, erhält der Kunde einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur außerhalb der Garantiezeit. Es besteht eine Frist von 14 Tagen, um diesen Kostenvoranschlag anzunehmen oder abzulehnen. Nach Ablauf dieser Frist, wenn der Kunde nicht auf den Kostenvoranschlag antwortet oder die Lieferung der nicht reparierten Produkte nicht annimmt, wird dem Kunden eine Frist von drei (3) Monaten eingeräumt, um die Maschine abzuholen oder die Lieferung der Maschine zu veranlassen. Nach Ablauf dieser Frist von drei (3) Monaten wird die Maschine von Mirka wiederverwertet. Darüber hinaus behält sich Mirka das Recht vor, dem Kunden die Lagerkosten für Produkte in Rechnung zu stellen, die entweder, wie hier vorgesehen, wiederverwertet wurden oder nach Ablauf der ursprünglichen 14-tägigen Angebotsfrist geliefert/abgeholt wurden.


7. Mängel an reparierten Produkten

In Bezug auf die Gewährleistungsreparaturen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mirka für alle angeblichen Mängel des Mirka-Reparaturservices oder für Mängel an ausgetauschten oder reparierten Teilen.


Im Falle einer Nicht-Gewährleistungsreparatur müssen Sie Mirka unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Monaten nach Feststellung des Mangels, benachrichtigen. Mirka kann daraufhin entscheiden, den Versand des angeblich defekten Produkts zu organisieren. Sollte sich herausstellen, dass die Maschine aufgrund eines Fehlers bei der Nicht-Gewährleistungsreparatur defekt ist, übernimmt Mirka die damit verbundenen Lieferkosten. Sollte die Maschine nicht defekt sein oder der Defekt nicht auf die Mirka-Gewährleistungsreparatur zurückzuführen sein, tragen Sie die Kosten für den Versand und Rücksendung des Produkts an Sie.


Um Zweifel auszuschließen, übernimmt Mirka keine Garantie für Maschinen, die einer Nicht-Gewährleistungsreparatur unterzogen wurden, und versichert nur, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung nicht defekt sind. Es ist möglich, dass eine reparierte Maschine nach einer Mirka-Reparatur infolge normaler Abnutzung von Teilen, die nicht in der vorherigen Reparatur enthalten waren, ausfällt. Ein solcher Ausfall ist nicht auf einen Fehler bei der Nicht-Gewährleistungsreparatur von Mirka zurückzuführen und Mirka ist auch nicht für einen solchen Ausfall verantwortlich oder haftbar.


8. Höhere Gewalt

Mirka ist von der Haftung für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung seiner Verpflichtungen befreit, wenn diese Nichterfüllung auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist, die nach der Auftragserteilung infolge von außergewöhnlichen Ereignissen eingetreten sind, die Mirka nicht vorhersehen oder durch angemessene Maßnahmen verhindern konnte, wie z. B. Brand, allgemeine Unterbrechungen der Stromversorgung oder der Logistik, Arbeitsniederlegungen oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, Pandemien, Epidemien oder bewaffnete Konflikte. Der Haftungsausschluss von Mirka gilt für die gesamte Dauer des Ereignisses höherer Gewalt. Darüber hinaus hat Mirka das Recht, einen Auftrag einseitig zu kündigen, wenn das Ereignis höherer Gewalt mindestens zwei (2) Wochen andauert, woraufhin eine etwaige Vorauszahlung des Kunden zurückerstattet wird.


9. Geltendes Recht und Streitbeilegung

Diese Bedingungen unterliegen dem finnischen Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts, es sei denn, das zwingende Verbraucherrecht verbietet eine solche Rechtswahl. In einem solchen Fall gilt das Recht des Wohnsitzes des Verbrauchers unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus diesen Bedingungen für die Maschinen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, sind den zuständigen Gerichten vorzulegen. Darüber hinaus haben Sie möglicherweise das Recht, Ihre Streitigkeit vor der zuständigen Verbraucherschutzbehörde zu verhandeln. Für Finnland ist die zuständige Behörde das Consumer Disputes Board (Stelle für Verbraucherstreitigkeiten) (https://www.kuluttajariita.fi/en/index.html).